Dies könnte gegenüber dem Steuerzahler, der letztlich die Entschädigung finanzieren würde, nicht verantwortet werden. Es ist folglich auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe und damit auf dem Amtsweg abzuklären, ob und mit wem das Vergabeverfahren durchgeführt worden ist, bzw. wer Teil der Bietergruppe gewesen ist, was schliesslich zum Ausschluss der Bietergruppe geführt hat und ob diese tatsächlich den Zuschlag erhalten hätte, wenn sie den Termin vom 9. Mai 2016 eingehalten hätte (insoweit wird folglich dem Antrag des Beschwerdeführers, wonach amtliche Erkundigungen bei der Republik S.________ einzuholen seien, stattgegeben). D.h.