Die Website hinterliess einen eher amateurhaften Eindruck. Aufgefallen ist weiter, dass der Beschwerdeführer in seiner Eingabe an die Staatsanwaltschaft vom 30. August 2017 nur die E.________ GmbH erwähnt, für welche am 9. Mai 2016 eine Frist für eine wichtige Projekteingabe abgelaufen sei und welche hierauf aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen worden sei. Erst in der Eingabe vom 20. April 2018 wird ein angeblich am 28. Februar 2016 ausgestellter Beleg der Republik S.________ eingereicht, wonach auch der Beschwerdeführer als Einzelunternehmer bei der Bietergruppe «G.________» mitwirke.