So ist fraglich, weshalb Ziff. 18.4 der Provisorischen Verfahrensordnung der Verwaltung für die Auftragsvergabe im Kreis T.________ im Beschluss vom 11. Januar 2018 (Rechtsmittelentscheid) anders wiedergegeben worden ist als in der am 31. Mai 2019 im Beschwerdeverfahren eingereichten Verordnung. Im Gegensatz zu Letzterer wird im vorgenannten Beschluss ein fünfter Satz zitiert, der wie folgt lauten soll: Kommt es daraufhin zu einer wei-