und dementsprechend seiner Teilnehmergruppe G.________ wird in Bezug auf seine Berichtspflicht die Nichteinhaltung der Fristen [09.05.2016 als Ereignisfrist] sowie das Versäumnis der Frist [16.05.2016] zur Last gelegt. Dies bedeutet, dass die Frist [frist 09.05.2016] hätte eingehalten werden können, wenn der in Rede stehende Fragebogen am 09.05.2016 [!] [und nicht früher] an Herrn J.________ übergeben worden wäre. Ausserdem bedeutet dies, dass der vorgenannte Fragebogen genau am 16.05.2016 [und nicht vor dem 16.05.2016] an die Adresse unserer Verwaltung [richtige Abteilung unserer Administration] hätte zugestellt werden müssen.