7.3.3 Aufgrund der von der Generalstaatsanwaltschaft erfolgten Argumentation hinsichtlich Massgeblichkeit des 16. Mai 2016 holte der Beschwerdeführer weitere Auskünfte der Verwaltungsbehörden der Republik S.________ ein (nachfolgend chronologisch nach Ausstellungsdatum aufgelistet): - 20. März 2019: Schreiben der Republik S.________, Verwaltung Kreis T.________, K.________ [Anmerkung: Leiter Abteilung Recht]: Die erste Übersetzung von L.________ vom 10. April 2019 (amtlich beglaubigt am 24. April 2019) gibt folgenden Wortlaut wieder (Auszug): [...] Herrn A.________ und dementsprechend seiner Teilnehmergruppe G.__