18 jedoch nicht in seiner Formalität. De facto stehe hinter dem Mittel des Ausschlusses die sinngemässe Umsetzung des Gesetzes, welches über formale Fragen hinausgehe. Das Erfordernis des obligatorischen Ausschlusses im Fall einer Verspätung habe den Zweck, jegliche Kartellvereinbarungen zu verunmöglichen. - 4. April 2018: Auskunftsbericht/Bescheinigung der Republik S.________, Verwaltung Kreis T.________, Stv. Vorsitzender der Vergabekommission (Beilage 9 zur Triplik;