17 Der Antragsteller ist gemäss Ziffer 22 in Verbindung mit Ziffer 18.4 der provisorischen Verfahrensordnung der Verwaltung für die Auftragsvergabe im Kreis und weiter gefasst in Verbindung mit einzelnen Bestimmungen der Ziffern 24.1 und 17.3 des Vergabeverfahrens für die verspätete Einreichung verantwortlich.