24.1 der Besonderen Bedingungen [Anmerkung: Das Organ für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist verpflichtet, die nach Öffnung des ersten Angebots eingehenden Angebote abzulehnen]). Geschlossen wird die Sitzung mit der Ankündigung, dass die juristischen Folgen des Verzugs vom 9. Mai 2016 geprüft werden müssten, der Beschwerdeführer mit einer negativen Entscheidung rechnen müsse (Z. 142). - 31. Juli 2017: Schreiben der Republik S.________, Verwaltung Kreis T.________, Stv. Vorsitzender der Ausschreibungskommission (Übersetzung vom 29. September 2017, Beilage 5 zur Beschwerde): Nach den Ergebnissen der Ausschreibung wurde das Angebot der Unternehmergruppe G._____