_, mit dem Beschwerdeführer betreffend Gewährung des rechtlichen Gehörs i.S. Nichtwahrnehmung des Besprechungstermins vom 9. Mai 2016 (Übersetzung vom 4. April 2019). Dem Sitzungsprotokoll kann entnommen werden, dass anlässlich des Termins vom 9. Mai 2016 der Fragebogen «ICV 04 Revision 4» bzw. die Antwortliste hierzu hätte abgegeben werden müssen (Ziff. 5 «Erläuterung») und dem Beschwerdeführer bzw. der Gruppe «G.________» infolge Nichtwahrnehmung dieses Termins bzw. der erst später erfolgten Abgabe der Antwortliste nun der Ausschluss aus dem Vergabeverfahren drohe (Z. 97-99).