______» aufgrund der Nichtwahrnehmung des Termins vom 9. Mai 2016 vom Projekt ausgeschlossen worden sei, hielt die Staatsanwaltschaft fest, dass dieser im Widerspruch zum im Beschluss des Verwaltungskreises T.________ vom 11. Januar 2018 Festgehaltenen stehe, wonach die Gruppe «G.________» deshalb ausgeschlossen worden sei, weil das Formblatt nicht fristgereicht eingereicht worden sei und innerhalb der festgelegten Fristen keinerlei Gespräche mit dem «Vertreter» stattgefunden hätten. 7.2.2 Der Beschwerdeführer bestreitet die Ausführungen der Staatsanwaltschaft.