Ausserdem sei aus dem Verhalten des Beschwerdeführers zu schliessen, dass er selber davon ausgegangen sei, dass er durch den neu angesetzten Termin mit Herrn J.________ am 16. Mai 2016 die Frist noch werde wahren können. Soweit den vom Beschwerdeführer nachgereichten Auskunftsbericht der Vergabekommission vom 4. April 2018 betreffend, wonach die Gruppe «G.____