am 09.05.2016 wahrnehmen können und hätte zur Beantwortung der Fragen auf die Daten auf den Computern zurückgreifen können. Damit wäre die Frist gewahrt gewesen und die Bietergruppe hätte den Zuschlag für den Auftrag erhalten. Die natürliche und adäquate Kausalität sei damit erstellt. A.________ habe zudem alles unternommen, um den Schaden für sich und die anderen Teilnehmer der Bietergruppe abzuwenden.