8 A.________, welcher sowohl die deutsche wie auch die russische Staatsbürgerschaft besitze und fliessend russisch spreche, wäre der Fiskalvertreter und Importeur nach S.________ gewesen. Sowohl die E.________ GmbH als auch A.________ hätten dabei je eine eigene üblich hohe Gewinnmarge erzielt. A.________ hätte zudem das Projekt in U.________ (Staat) als Einzelunternehmer begleitet, wofür er zusätzlich entschädigt worden wäre. Am 09.05.2016 hätte um 17.15 Uhr am Wohnort von A.________ ein durch die Vergabestellte in S.__