2.5 Hinsichtlich der Rechtsbegehren, wonach einerseits (eventualiter) die Kausalität zwischen den durchgeführten Zwangsmassnahmen und den vom Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren in der Republik S.________ geltend gemachten Schadenpositionen (Rechtsbegehren 9) und andererseits die Rechtswidrigkeit der angewandten Zwangsmassnahmen (konkret: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme, Erfassung des DNA-Profils [Rechtsbegehren 13]) festzustellen seien, ist festzuhalten was folgt: