se des Beschwerdeführers – um Entlassung von Advokatin B.________ aus dem Amt der amtlichen Verteidigung ersucht worden war. Mit Verfügung vom 8. Mai 2019 widerrief die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die amtliche Verteidigung. Da seitens von Advokatin B.________ Unklarheiten hinsichtlich des Entlassungszeitpunkts geäussert worden waren, hielt die Verfahrensleitung am 4. Juni 2019 fest, dass der Entlassungszeitpunkt das Datum des Widerrufs trage, sprich: 8. Mai 2019.