Die vom Beschwerdeführer im weiteren Verlauf eingereichten Eingaben (31. Mai 2019, 3. Juni 2019, 20. Juni 2019 und 18. Juli 2019) wurden der Generalstaatsanwaltschaft zur Kenntnisnahme zugestellt. Am 15. August 2019 reichte der Beschwerdeführer eine in englischer Sprache verfasste Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft der Republik S.________ ein, worauf die Verfahrensleitung am 22. August 2019 verfügte, mit der Entscheidfällung bis Eintreffen des vom Beschwerdeführer in Aussicht gestellten (und übersetzten) Beschlusses der Staatsanwaltschaft der Republik S.________ zuzuwarten.