5 sich integral den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft vom 5. März 2019 an. Gleichzeitig widerrief sie die amtliche Verteidigung. 1.5 Die vom Beschwerdeführer im weiteren Verlauf eingereichten Eingaben (31. Mai 2019, 3. Juni 2019, 20. Juni 2019 und 18. Juli 2019) wurden der Generalstaatsanwaltschaft zur Kenntnisnahme zugestellt.