4 ersichtlich. In einer Güterabwägung ist die Sicherungshaft für den Beschwerdeführer zumutbar und damit verhältnismässig im engeren Sinne. Der grundsätzlichen Kritik an der vorsorglich angeordneten Schutzmassnahme der geschlossenen Unterbringung ist im Übrigen nicht hier, sondern im hängigen Beschwerdeverfahren BK 18 449 zu begegnen.