Es braucht in Ergänzung der Ausführungen der Jugendanwaltschaft (siehe vorne E. 4) nicht mehr vieler Worte zur Begründung, weshalb das Verhalten des Beschwerdeführers im MZU beinahe zwingend zur Sicherungshaft führen musste. Wer positiv auf THC getestet wird, anschliessend mit Geschirr um sich schmeisst, sich als tickende Zeitbombe betitelt, die für nichts garantieren könne und Betreuer angreife – die notabene dem Beruf nachgehen, Jugendlichen wie dem Beschwerdeführer zu helfen, dass er in Zukunft ein deliktsfreies Leben führen kann –, ist in einem Massnahmenzentrum in aller Regel untragbar.