3 Die Leitung Jugendanwaltschaft ergänzt in ihrer Stellungnahme, die Sicherungshaft sei gegen den Beschwerdeführer angeordnet worden, weil er sich dem Vollzug wiederholt widersetzt habe sowie eine Verlegung aus Sicherheitsgründen notwendig geworden sei. Er sei im Massnahmenzentrum Uitikon ausgerastet, nachdem er positiv auf THC getestet worden sei. Daraufhin habe er seine Drohungen wiederholt und jegliche Kooperation verweigert.