Was nie versucht worden sei, sei die massive Reduktion des Drucks. Der Beschwerdeführer würde bei einer Entlassung aus der Massnahme, bzw. Sicherungshaft, mit seiner Freundin an einem anderen Ort versuchen, eine Zukunft aufzubauen. Er wäre bereit, sich einer ambulanten Massnahme zu unterziehen. Es seien durch die Jugendanwaltschaft bisher mit Engagement viele Varianten geprüft worden, die aber alle gescheitert seien. Die Möglichkeit eines ambulanten Settings sei bisher nicht in Betracht gezogen worden. Der Leidensdruck des Beschwerdeführers sei gross. Vor diesem Hintergrund sei das Schreiben vom 10. Oktober 2018 zu verstehen.