Am 6. November 2018 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen ein Beschwerdeverfahren und verfügte, dass das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen werde. Mit Stellungnahme vom 12. November 2018 beantragte die Leitung Jugendanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.