Am 26. Oktober 2018 verfügte die Jugendanwaltschaft, dass der Beschwerdeführer in Sicherungshaft genommen werde. Dagegen erhob er, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 5. November 2018 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 26. Oktober 2018 der Jugendanwaltschaft Region Emmental-Oberaargau sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei in Freiheit zu versetzen. 3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -