1. Die Regionale Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein am 12. September 2018 eingeleitetes Massnahmeänderungsverfahren. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2018 ordnete die Jugendanwaltschaft beim Beschwerdeführer vorsorglich die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung an. Gegen diese Anordnung läuft ein separates Beschwerdeverfahren (BK 18 449). Am 26. Oktober 2018 verfügte die Jugendanwaltschaft, dass der Beschwerdeführer in Sicherungshaft genommen werde.