von einem Suizid ausgegangen werden muss. Es kann insoweit auf die Ausführungen in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 23. Oktober 2018 verwiesen werden. So wurde im Gutachten des IRM vom 20. November 2017 etwa festgehalten, dass es sich hinsichtlich der Todesart in der Gesamtschau um einen Suizid durch Erdrosseln handeln könnte (vgl. S. 7 des Gutachtens). Gemäss Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern vom 5. September 2017 ist davon auszugehen, dass die Verstorbene freiwillig aus dem Leben geschieden sei.