der Staatsanwaltschaft an, dass er C.________, Bruder der Verstorbenen, anwaltlich vertrete und ersuchte um Akteneinsicht zur Prüfung der Frage der Konstituierung als Privatkläger. Nach Gewährung der Akteneinsicht konstituierten sich C.________ sowie dessen Bruder E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), beide vertreten durch Rechtsanwalt I.________, am 6. Juli 2017 als Straf- und Zivilkläger. Die Staatsanwaltschaft tätigte in der Folge verschiedene Ermittlungen und holte insbesondere beim Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern ein rechtsmedizinisches Gutachten vom 20. November 2017 ein.