Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete gleichentags zur Abklärung dieses aussergewöhnlichen Todesfalls eine Untersuchung. Am 19. Mai 2017 eröffnete sie eine Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung, begangen am 18. Mai 2017, zum Nachteil der Verstorbenen. Der Beschuldigte befand sich vom 19. Mai bis 31. Mai 2017 in Untersuchungshaft. Am 31. Mai 2017 zeigte Rechtsanwalt I.________ der Staatsanwaltschaft an, dass er C.________, Bruder der Verstorbenen, anwaltlich vertrete und ersuchte um Akteneinsicht zur Prüfung der Frage der Konstituierung als Privatkläger.