Sie dürften am ehesten perimortal (kurz vor oder nach dem Tod) entstanden sein. Den genauen Entstehungsmechanismus der Einblutungen und Quetschungen konnten die Gutachter anhand der Obduktion nicht abschliessend klären (vgl. S. 6 des Gutachtens vom 20. November 2017). Insoweit sprechen sich letztlich auch die IRM-Gutachter nicht gänzlich klar für einen Suizid aus, sondern führen lediglich an, dass es sich in der Gesamtschau um einen Suizid durch Erdrosseln handeln könnte (Hervorhebung beigefügt).