Gemäss Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern vom 5. September 2017 ist davon auszugehen, dass die Verstorbene freiwillig aus dem Leben geschieden sei. Spuren oder Hinweise, welche auf ein Verbrechen oder eine Einwirkung von Drittpersonen hätten schliessen lassen, hätten nicht festgestellt werden können (vgl. S. 4 des Berichts). Auch im Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 3. Januar 2018 wird ausgeführt, dass eine Selbsthandlung der Verstorbenen in den Vordergrund gerückt sei (vgl. S. 15 des Berichts).