3.3 Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Es trifft zu, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege am 22. Februar 2018 bereits umfangreiche Abklärungen getätigt wurden. So wurde insbesondere ein rechtsmedizinisches Gutachten beim IRM zum Todesfall, datierend vom 20. November 2017, eingeholt, ediertes Videomaterial ausgewertet und diverse Einvernahmen resp. polizeiliche Informationsgespräche durchgeführt. Die polizeilichen Ermittlungen sind gemäss dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 3. Januar 2018 abgeschlossen (vgl. S. 15 des Berichts).