Zudem reichte er gleichentags ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren ein. Die Verfahrensleitung hiess dieses am 14. November 2018 gut und ordnete dem Beschwerdeführer Rechtsanwältin D.________ als amtliche Rechtsbeiständin bei. Am 15. November 2018 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Unterlage ein. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 19. No-