__ namens des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständung. Am 24. Juli 2018 informierte er die Staatsanwaltschaft, dass er die Anwaltskanzlei per 31. Juli 2018 verlasse und ab diesem Datum seine Nachfolgerin, Rechtsanwältin D.________, für das Mandat verantwortlich zeichnen werde. Am 23. Oktober 2018 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Gleichentags teilte sie den Parteien mit, dass die Strafuntersuchung als vollständig erachte und beabsichtigt werde, das Verfahren wegen aussergewöhnlichem Todesfall, evtl. vorsätzliche Tötung einzustellen.