__, am 6. Juli 2017 als Straf- und Zivilkläger. Die Staatsanwaltschaft tätigte in der Folge verschiedene Ermittlungen und holte insbesondere beim Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern ein rechtsmedizinisches Gutachten vom 20. November 2017 ein. Am 3. Januar 2018 reichte die Kantonspolizei Bern den abschliessenden Berichtsrapport ein. Am 22. Februar 2018 ersuchte Rechtsanwalt I.________ namens des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständung.