Am 31. Mai 2017 zeigte Rechtsanwalt I.________ der Staatsanwaltschaft an, dass er E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), Bruder der Verstorbenen, anwaltlich vertrete und ersuchte um Akteneinsicht zur Prüfung der Frage der Konstituierung als Privatkläger. Nach Gewährung der Akteneinsicht konstituierten sich der Beschwerdeführer sowie dessen Bruder C.________, beide vertreten durch Rechtsanwalt I.________, am 6. Juli 2017 als Straf- und Zivilkläger.