1. Am 18. Mai 2017 wurde F.________ sel. (nachfolgend: Verstorbene) mit einer elastischen Binde um den Hals stranguliert auf dem Bett liegend im Schlafzimmer in der Wohnung G.________(Strasse) in H.________(Ortschaft) tot aufgefunden. Die Verstorbene bewohnte die Wohnung gemeinsam mit ihrem Ehemann A.________ (nachfolgend: Beschuldigter). Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete gleichentags zur Abklärung dieses aussergewöhnlichen Todesfalls eine Untersuchung.