3. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft (mit einer Kopie der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 30. Oktober 2019) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin M.________ (mit einer Kopie der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 30. Oktober 2019; die Akten verbleiben für das Verfahren BK 18 460 bei der Beschwerdekammer) Bern, 18. November 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: