Ferner soll der angebliche Diebstahl rund drei Monate vor der Hausdurchsuchung stattgefunden haben, eine Dringlichkeit für eine Hausdurchsuchung habe somit nicht bestanden. Eine Chance, das angeblich gestohlene Rohr anlässlich der Hausdurchsuchung zu finden, habe nicht vorgelegen. Ausserdem habe ihr Geschäftsführer, der Beschuldigte, die Polizei in einem Schreiben vom 28. April 2016 ausdrücklich davor gewarnt, dass eine Falschanschuldigung der Anzeigerin im Raum stehe. Und schliesslich sei das angeblich gestohlene Rohr bereits anlässlich der Tatortbesichtigung der Polizei übergeben worden.