Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass bei Abstellen auf den 16. Mai 2016 selbstredend ebenfalls nur von einem mittelbaren Schaden auszugehen wäre. Dass die Antwortliste zum Antrag auf Erhalt einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Formblatt «ICV 04 Revision 4» erst am 23. Mai 2016 – statt am 16. Mai 2016 – bei der Vergabebehörde in I.________ eingegangen ist, ist nicht unmittelbare Folge der Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft, sondern allein auf das Handeln des Beschuldigten zurückzuführen.