Stattdessen wies sie das Verfahren für weitere Abklärungen an die Staatsanwaltschaft zurück, u.a. mit dem Hinweis, dass auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe und damit auf dem Amtsweg abzuklären sei, ob und mit wem das Vergabeverfahren durchgeführt worden ist bzw. wer Teil der Bietergruppe «H.________» gewesen ist, welcher Grund schliesslich zum Ausschluss der Bietergruppe «H.________» geführt hat und ob diese tatsächlich den Zuschlag erhalten hätte, wenn der Termin vom 9. Mai 2016 eingehalten worden wäre.