vgl. etwa Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 18 131 vom 25. Juli 2018). Ersetzt werden nur Schäden, die unmittelbar durch das Strafverfahren verursacht worden sind, wobei ein enger Konnex zwischen Strafverfahren und Schaden gefordert wird (WEHRENBERG/FRANK, a.a.O., N. 5 zu Art. 434 StPO). Die Drittperson muss ihre Ansprüche geltend machen, beziffern und belegen (Art. 434 Abs. 1 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO). Soweit den Umfang des Schadener-