4. Die Beschwerdeführerin macht hauptsächlich geltend, dass aufgrund der am 9. Mai 2016 gegen den Beschuldigten bzw. ihren Geschäftsführer durchgeführten Zwangsmassnahmen ein für diesen Tag vereinbarter Termin nicht habe wahrgenommen werden können. Der Termin sei gleichzeitig eine wichtige Frist im Vergabeverfahren D.________ der Republik G.________ gewesen. In diesem Vergabeverfahren habe sie als Teil einer Bietergruppe namens «H.________» teilgenommen.