3. Vorab ist festzuhalten, dass die Beschwerdekammer im Zusammenhang mit der angefochtenen Verfügung bereits mehrfach angerufen worden ist. Abgeschlossen sind unter anderem die Beschwerdeverfahren BK 18 458 (Entscheid vom 12. März 2019 betreffend Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen der Ehefrau des Beschuldigten) und BK 18 464 (Entscheid vom 16. Oktober 2019 betreffend Ent- schädigungs- und Genugtuungsforderungen des Beschuldigten bzw. des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin). Im letztgenannten Verfahren hat der Beschuldigte ebenfalls Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit dem Ver-