Vorliegend verhält es sich nun aber so, dass das Rechtsbegehren 4 als Eventualbegehren gestellt worden ist und unter dem Vorbehalt steht, dass die Beschwerdekammer die im Zusammenhang mit der Ausschreibung in der Republik G.________ geltend gemachten Schadensposten keiner eigenen Prüfung/Berechnung unterzieht bzw. unterziehen kann und daher die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zurückweist. Unter diesen Voraussetzungen ist das vorgenannte Begehren einer materiellen Beurteilung zugänglich.