Mit Eingabe vom 30. Oktober 2019 beantragte die Beschwerdeführerin, dass das Obergericht sämtliche im vom Beschuldigten angestrengten Beschwerdeverfahren BK 18 464 eingereichten Unterlagen der Republik G.________ amtlich prüfen lasse. Mit Verfügung vom 11. November 2019 zog die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die Akten des Beschwerdeverfahren BK 18 464 bei.