Dagegen reichte die C.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 3. November 2018 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein. Darin stellte sie folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei die Verfügung vom 22.10.2018 aufzuheben. Es sei für die wirtschaftlichen Verluste (lucrum cessans) unserer Unternehmung aus dem gescheiterten öffentlich-rechtlichen Ausschreibeverfahren D.________ eine Entschädigung von nicht weniger als 799‘752.20 CHF auszurichten nebst Zins ab 30.1.2018.