1. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2018 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Betrugs (evtl. Versuch), Diebstahls (evtl. Versuch), Veruntreuung (evtl. Versuch) und Urkundenfälschung (evtl. Betrugs) ein. Gleichzeitig beurteilte sie u.a. die von der C.________ GmbH geltend gemachten Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen, wobei sie ihr unter Dispositiv-Ziffer 8 schliesslich eine Genugtuung von CHF 100.00 für die am 9. Mai 2016 an ihrem Sitz durchgeführte Hausdurchsuchung zusprach.