10 Eröffnung Kenntnis von der Beschlagnahme, weshalb der Fehler geheilt worden ist. Ungeachtet dessen ist die Gehörsverletzung im Dispositiv förmlich festzustellen und bei den Kostenfolgen zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann keine weitere Verletzung des rechtlichen Gehörs ausgemacht werden. Insbesondere genügte die Beschlagnahmeverfügung den Begründungsanforderungen (E. 5.3 hiervor). Ferner ist die Staatsanwaltschaft nicht gehalten, die betroffenen Personen vor Erlass der Beschlagnahmeverfügung anzuhören.