6 CHF 53‘200.00 und Euro 15‘000.00 in bar sichergestellt. Am 15. September 2016 verfügte die Staatsanwaltschaft die Aushändigung des vorgenannten Notengeldes (via Kantonspolizei). Das sichergestellte Notengeld befand sich am Tag der Hausdurchsuchung/Sicherstellung in der Wohnung der Beschwerdeführerin.