Die Beschwerdeführerin tue dies regelmässig, um den Gestank im Keller zu beseitigen und dem entstehenden Schimmel entgegen zu wirken. Die Beschwerdeführerin sei während des Lüftens, welches jeweils nur wenige Minuten dauere, anwesend. Der Fusstritt habe zwar keine medizinisch feststellbaren körperlichen Spuren hinterlassen. Psychisch habe der Vorfall die Beschwerdeführerin aber stark mitgenommen. Sie habe geweint und sei gemäss ambulantem Bericht selbst drei Stunden später in der Notaufnahme noch aufgewühlt und unruhig gewesen.