7. In der Replik ergänzt die Beschwerdeführerin, die Begegnung habe damit angefangen, dass die Beschwerdeführerin die Beschuldigte laut vor sich habe her reden hören. Als sich die Brandschutztür in Bewegung gesetzt und die Beschuldigte sich zum Gehen abgewendet habe, sei die Beschwerdeführerin zur Türe geeilt, um diese vor dem Schliessen zu hindern. Bei der Tür angelangt, habe die Beschuldigte, welche sich mittlerweile halbwegs zum Gehen abgewendet habe, rückwärts mit dem rechten Bein absichtlich gegen den Bauch der Beschwerdeführerin getreten.